Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Seminarhaus und Ferienzentrum Theodor-Schwartz-Haus, Wedenberg 2-4, 23570 Lübeck-Travemünde, Ortsteil Brodten, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind ausschließlich die Angaben des Theodor-Schwartz-Hauses sowie dessen ergänzende Informationen. Zusätze oder gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Theodor-Schwartz-Hauses vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Reisebüros und sonstige Agenturen treten nur als Vermittler auf, deren Zusicherungen und Angaben für das
Theodor-Schwartz-Haus keine Bindungswirkung haben. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
2. Zahlungen
Das Theodor-Schwartz-Haus behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k III BGB zu verlangen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das Theodor-Schwartz-Haus berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden und schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,00 € nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
3. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Theodor-Schwartz-Haus nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Theodor-Schwartz-Haus ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das Theodor-Schwartz-Haus in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Theodor-Schwartz-Hauses über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich an die eingangs genannte Anschrift des Veranstalters zu erklären. Falls die Reise über ein Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Theodor-Schwartz-Haus.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert das Theodor-Schwartz-Haus den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann das Theodor-Schwartz-Haus, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
bis 29-15 Tage vor Reisebeginn 40 %,
bis 14-7 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises.
Ab 6. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen oder Abbruch der Reise ohne Stornierung, erhebt der Reiseveranstalter 80 % des Reisepreises.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Theodor-Schwartz-Haus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Das Theodor-Schwartz-Haus behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen alternativ eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist das Theodor-Schwartz-Haus verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Das Theodor-Schwartz-Haus kann den Reisevertrag ohne eine Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Theodor- Schwartz-Hauses nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält das Theodor-Schwartz-Haus den Anspruch auf den Reisepreis, es muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen sowie anderweitige Verwendungen anrechnen lassen.
6. Obliegenheiten des Kunden
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Theodor-Schwartz-Haus einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigem und für den Theodor-Schwartz-Haus erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
Bei berechtigter Kündigung kann das Theodor-Schwartz-Haus für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er das Theodor-Schwartz-Haus auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
7. Haftungsbegrenzung, Ausschluss und Verjährung
Die vertragliche Haftung des Theodor-Schwartz-Hauses für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn das Theodor-Schwartz-Haus für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers beziehungsweise Erfüllungsgehilfens verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung des Theodor-Schwartz-Hauses für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
Das Theodor-Schwartz-Haus haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Theodor-Schwartz-Hauses sind. Das Theodor-Schwartz-Haus haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Ebenso haftet das Theodor-Schwartz-Haus, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Theodor-Schwartz-Hauses ursächlich geworden ist.
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Theodor-Schwartz-Haus geltend zu machen.
Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis das Theodor Schwartz Haus die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Gerichtsstandsvereinbarung
Der Reisende kann das Theodor-Schwartz-Haus nur an dessen Sitz in Lübeck verklagen. Für Klagen des Theodor-Schwartz-Hauses gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren allgemeinen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Theodor-Schwartz-Hauses in Lübeck maßgeblich.
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